GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG PSYCHISCHER BELASTUNG
Worum geht es?
In Zeiten steigender Ausfallzeiten der Beschäftigten auf Grund psychischer Erkrankungen rückt die Erhaltung der psychischen Gesundheit in den Betrieben immer mehr in den Vordergrund.
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung bei der Arbeit bietet dazu, sinnvoll eingesetzt, ein geeignetes und systematisches Verfahren, die arbeitsbedingten Risiken für psychische Erkrankungen zu mindern oder abzubauen.
Sie als Arbeitgeber sind verpflichtet, im Rahmen der GB Psych, die Gefährdungen für Ihre Arbeitnehmer/innen, welche aus äußeren Einflüssen am Arbeitsplatz resultieren, zu beurteilen sowie Maßnahmen zur Verbesserung zu ergreifen.
Was können wir für Sie tun?
Wir beraten Sie zu allen Fragen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen.
Dazu begleiten wir Ihr Unternehmen im Prozess der GB Psych und übernehmen auf Wunsch die komplette Durchführung und Dokumentation.
Am Anfang steht dabei immer ein Gespräch zur Klärung der Anforderungen, Ihrer Bedürfnisse und der Gegebenheiten in Ihrem Unternehmen.
Unser Anspruch ist es ein Vorgehen auszuwählen, welches Sie und ihre Kapazitäten nicht überfordert, gleichzeitig jedoch den rechtlichen Anforderungen genügt und Ihnen einen konkreten Mehrwert bietet.
Die Gefährdungsbeurteilung kann in Form von standardisierten schriftlichen Mitarbeiterbefragungen, Begehungen / Beobachtungsinterviews oder Analyse- / Gruppenworkshops durchgeführt werden.
Im Idealfall wird eine Kombination dieser Methoden gewählt.
Wir sind mit Instrumenten aller drei Methoden vertraut und können daher flexibel auf Ihre Situation eingehen.
Standardisierte, schriftliche Mitarbeiterbefragung
Die Mitarbeiterbefragung inklusive Vorbereitung, Auswertung und Analyse bieten wir Ihnen als Komplettpaket an. Sie richtet sich an alle Mitarbeiter/innen Ihres Unternehmens / Ihrer Institution und ermöglicht einen orientierenden Überblick über die psychische Belastungssituation im Unternehmen.
Beobachtungsinterviews / Begehungen
Bei dieser Methode wird die Beurteilung von einem Begehungsteam, welches in der Regel aus unternehmensinternen Vertretern und unseren Expert/innen besteht, anhand eines eigens entwickelten Bewertungskataloges vorgenommen.
Mit diesem Verfahren lassen sich einerseits auch kleinere Tätigkeitsgruppen beurteilen. Andererseits eröffnet diese Methode die Möglichkeit zu einer objektiveren Beurteilung der Arbeitssituation zu kommen.
Gruppenworkshops
Beim Workshop-Verfahren wird gemeinsam mit Mitarbeiter/innen eines Tätigkeitsbereiches die psychische Belastung in ihrem Arbeitsbereich beurteilt sowie mögliche Maßnahmen zur Minderung der Belastung gesammelt und diskutiert.
Wir arbeiten nach anerkannten Workshop-Verfahren. Die Moderation stellen wir Ihnen hierzu zur Verfügung. Unsere Moderator/innen sind dementsprechend geschult und zertifiziert.
Das Workshopverfahren eignet sich insbesondere für kleine Unternehmen und Institutionen (< 30 Beschäftigte). Daneben stehen wir Ihnen gerne für weitere Beratungsleistungen in diesem Feld zur Verfügung.
Warum ist die Heinzelmann GmbH der richtige Partner für Ihr Unternehmen?
Wir verbinden unsere langjährige Erfahrung in der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen für Unternehmen mit den neuesten Erkenntnissen zur psychischen Belastung bei der Arbeit.
Obwohl die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung bei der Arbeit erst seit 2013 explizit vorgeschrieben ist, verfügen wir bereits über einen reichen Erfahrungsschatz bei der Durchführung in verschiedenen Branchen und Unternehmen / Institutionen unterschiedlicher Größe.
Die verschiedenen uns zur Verfügung stehenden Instrumente ermöglichen es uns auf die besonderen und einzigartigen Rahmenbedingungen in IHREM Unternehmen einzugehen und Ihnen einen sinnvollen, wirksamen und gleichzeitig wirtschaftlichen Weg zur Durchführung aufzuzeigen.
Dazu bilden sich unsere Expert/innen kontinuierlich fort, um in diesem sich ständig in Bewegung befindlichen Feld des Gesundheitsschutzes immer auf dem neuesten Stand der Wissenschaft sowie der gesetzlichen Rahmenbedingungen zu bleiben.
… und was sagen die Gesetze?
Der Gesetzgeber schreibt seit Ende 2013 den Arbeitgebern explizit vor, bei Ihrer Gefährdungsbeurteilung für Ihre Beschäftigten die psychische Belastung bei der Arbeit zu berücksichtigen (§ 5 (3) ArbSchG).
Zur Unterstützung der Unternehmen bei der Durchführung der GB Psych wurden seitens der GDA (Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie) die GDA-Leitlinie „Beratung und Überwachung bei psychischer Belastung am Arbeitsplatz“ sowie die „Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung“ herausgegeben.